Als Empfänger von Hartz IV gilt ein Betrag von 100€ als anrechnungsfrei. Allerdings ist hier einiges zu Beachten.
Schwankt dein Einkommen aus deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit, so wird der monatliche Durchschnitt als Monatseinkommen berechnet.
Sämtliche Betriebseinnahmen inklusive der Umsatzsteuer gelten als Einnahmen.
Als Ausgabe zählt nur, was deine zuständige ARGE als notwendig erachtet.
Ausgaben werden vom Arbeitsamt anders als vom Finanzamt nur anerkannt, wenn diese auf den Bewilligungszeitraum fallen, notwendig und unvermeidlich sind aus der Sicht des Sachbearbeiters und sie den Lebensumständen eines Hartz IV Empfängers entsprechen.